Gemäss dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin M. [IRM] vom 29. September 2021 hätte bei einem Angriff mit dem Messer gegen die Brustregion wie dem vorliegenden insbesondere bei einem tiefen Schnitt oder einer Sticheinwirkung ohne Weiteres eine Eröffnung der Brusthöhle und damit eine Verletzung von Herz und/oder Lunge mit der Folge einer rasch lebensbedrohlichen Situation entstehen können, aus der B. auch bei sorgfältiger medizinischer Versorgung unter Umständen nicht mehr hätte gerettet werden können (UA act. 148).