5.2. Die folgenden beschlagnahmten Gegenstände werden gestützt auf Art. 31 WG i.V.m. § 2 Abs. 1 der kantonalen Vollziehungsverordnung zum Waffengesetz dem Polizeikommando des Kantons Aargau, Fachstelle Sicherheitsdienste, Waffen und Sprengmittel (SIWAS), überwiesen: - Schlagstock aus Gummi/Hartgummi, Länge 70 cm - Schlagstock aus Holz, Länge 60 cm - Schmetterlingsmesser, einhändig bedienbar - Stell-/Klappmesser, einhändig bedienbar, Klappmechanismus mit Federunterstützung