Immatrikulation beim Strassenverkehrsamt selber hat vornehmen wollen. Davon scheint denn auch der Versicherungsberater ausgegangen zu sein. Die Aufforderung des Versicherungsberaters, ihm den Fahrzeugausweis zu senden, ist denn auch darauf zurückzuführen, dass die entsprechenden Angaben für die Erstellung des Versicherungsnachweises benötigt worden sind. Jedenfalls ist nirgendwo davon die Rede, dass der Versicherungsberater die Immatrikulation hätte vornehmen sollen oder das anerboten hätte.