Den WhatsApp- Nachrichten ist weiter zu entnehmen, dass sich der Beschuldigte nach den Möglichkeiten für die Handhabung der Einlösung der Autokennzeichen beziehungsweise des Fahrzeuges Alfa Romeo 164 erkundigt hatte. Der Versicherungsberater hat ihm daraufhin diesbezüglich Auskunft gegeben und den Beschuldigten um die Zusendung des Fahrzeugausweises gebeten, woraufhin der Beschuldigte ein Foto davon übermittelt hat (vgl. Eingabe vom 12. Oktober 2021, Auszug WhatsApp-Chat). Der Konversation ist jedoch weder eine explizite noch implizite Erteilung des Auftrages zur Immatrikulation durch den Versicherungsberater zu entnehmen. Auch hat sich der Versicherungsberater nicht dahingehend geäussert.