1.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg sprach den Beschuldigten auf Einsprache hin mit Urteil vom 12. Oktober 2021 der missbräuchlichen Verwendung von Kontrollschildern, des Nichttragens der Sicherheitsgurte durch den Fahrzeugführer und des Führens eines Fahrzeugs ohne gültigen Fahrzeugausweis schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 150.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 500.00. Vom Vorwurf des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz sprach sie den Beschuldigten frei.