Gegenstand Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau sprach den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 20. November 2020 des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz, der missbräuchlichen Verwendung von Kontrollschildern, des Führens eines Fahrzeuges ohne Fahrzeugausweis und des Nichttragens der Sicherheitsgurte durch den Fahrzeugführer schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 110.00, Probezeit 4 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 2'500.00.