Sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft haben die Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Brugg angemeldet. Das begründete Urteil wurde den Parteien am 9. August 2022 (Beschuldigter, Staatsanwaltschaft) bzw. 16. August 2022 (Privatkläger) zugestellt. Sodann wurden dem Obergericht die Akten übermittelt (Eingang am 23. August 2022). Der Beschuldigte ist zwischen dem [tt.mm.2022] und [tt.mm.2022] verstorben, wobei der genaue Todeszeitpunkt gemäss ärztlicher Todesbescheinigung vom [tt.mm.2022] unklar ist. Das Obergericht zieht in Erwägung: