Das Bezirksgericht Brugg hat das Strafverfahren gegen den Beschuldigten mit Urteil vom 31. August 2021 teilweise eingestellt und den Beschuldigten hinsichtlich mehrerer Vorwürfe freigesprochen. Sie hat ihn jedoch wegen sexueller Nötigung und mehrfacher Drohung schuldig gesprochen und dafür zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten und einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à Fr. 80.00 unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft verurteilt. Sodann wurde eine ambulante Massnahme angeordnet. Auf eine Landesverweisung wurde verzichtet.