7.6.2. Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 8. Juli 2020 u.a. zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, verurteilt. Er hat die neuen Straftaten während der laufenden Probezeit begangen. Angesichts der Tatsache, dass er bereits kurze Zeit nach dieser Verurteilung und trotz Ausfällung einer für ihn nicht unerheblichen Verbindungsbusse erneut und teilweise im einschlägigen Bereich straffällig wurde, ist die Warnwirkung des bedingten Vollzugs offensichtlich ausgeblieben. Der Beschuldigte nahm die ihm gewährte Chance, sich zu bewähren, nicht wahr.