B. musste sich nach diesem Vorfall auf die Notfallstation des Spitals E. begeben, wo sie untersucht und radiologisch abgeklärt wurde. Dabei wurde ein leichtes Schädel-Hirntrauma, eine Thoraxkontusion links sowie ein Bluterguss mit Schleimhautdefekt an der Unterlippeninnenseite diagnostiziert (UA act. 231 ff.; 236 f., 242 f.). Sie wurde gleichentags wieder entlassen, eine Arbeitsunfähigkeit bestand nicht. Allerdings wurde eine Betreuung zu Hause empfohlen (UA act. 243). Die Schmerzen, gegen welche sie ein Schmerzmittel einnahm, dauerten nach eigenen Aussagen von B. einige Tage an. Die Verletzungen heilten in der Folge komplikationslos wieder ab.