Wie zu zeigen sein wird, kommt für sämtliche Delikte aufgrund des konkreten Verschuldens jeweils noch eine Geldstrafe in Betracht. Auch unter dem Gesichtspunkt der präventiven Effizienz und Zweckmässigkeit ist nicht ersichtlich, weshalb sich der Beschuldigte nur von der Ausfällung einer Freiheitsstrafe beeindrucken liesse. Der Beschuldigte ist aktuell denn auch nur mit einer Vorstrafe im Strafregister verzeichnet: Er wurde von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit Strafbefehl vom 8. Juli 2020 wegen Hinderung einer Amtshandlung und Tätlichkeiten, begangen am Ehegatten, zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 400.00 verurteilt.