Der Beschuldigte hat die Ernsthaftigkeit der Drohung zusätzlich unterstrichen, indem er ein Messer ergriff, dieses teilweise gegen sich richtete und sich danach in einem Zimmer verschanzte. Kantonspolizist G., welcher als Zeuge vor Vorinstanz befragt wurde, erwähnte den Druck, welcher durch diese Situation aufgebaut worden sei; es sei sehr anstrengend für ihn gewesen. Der Beschuldigte habe sich in einem Ausnahmezustand befunden. Schliesslich sei eine Sondereinheit aufgeboten worden (vorinstanzliches Protokoll S. 10 f., act.