Der minderjährige Sohn E. habe das Geschehen ebenfalls mitansehen müssen, habe aus Angst, er töte die Mutter geschrien «Nein, Papi, nein» und sei daraufhin weinend weggerannt. Schliesslich habe er gegenüber seinen Kindern seine Fürsorgepflicht verletzt, indem diese anwesend gewesen seien, als er am - 12 - 3. Juni 2021 seine Ehefrau und Mutter der Kinder, B., geschlagen habe, sodass diese zu Boden gefallen sei, und anschliessend mit einem Messer auf das Sofa gesessen sei, woraufhin C. ihm das Messer habe abnehmen können und seiner Schwester übergeben habe (Anklageziffer 7).