Weiter habe er gegenüber seinen Kindern seine Fürsorgepflicht verletzt, indem er seiner Tochter D. am 16. Mai 2021 (erneut) erklärt habe, dass er sie umbringen werde, weil sie einen Schweizer als Freund habe und habe anschliessend seine Ehefrau und Mutter der Kinder, B., auf das Sofa gedrückt und ihr an den Hals gegriffen, woraufhin der dadurch verängstigte minderjährige Sohn C. den Beschuldigten angeschrien habe, er solle von der Mutter ablassen. Der Beschuldigte habe daraufhin erklärt, er werde sie umbringen, woraufhin C. den Vater von der Mutter weggestossen habe. Der minderjährige Sohn E. habe das Geschehen ebenfalls mitansehen müssen, habe aus Angst, er töte die Mutter geschrien