Der Beschuldigte habe zudem vor den Augen seiner Tochter D. die Absicht bekundet, sich mit einem Messer in den Bauch zu stechen und im Rahmen zweier weiterer Vorfällen mit einem Messer die Absicht verkündet, sich das Leben zu nehmen. Weiter habe er gegenüber seinen Kindern seine Fürsorgepflicht verletzt, indem er seiner Tochter D. am 16. Mai 2021 (erneut) erklärt habe, dass er sie umbringen werde, weil sie einen Schweizer als Freund habe und habe anschliessend seine Ehefrau und Mutter der Kinder, B., auf das Sofa gedrückt und ihr an den Hals gegriffen, woraufhin der dadurch verängstigte minderjährige Sohn C. den Beschuldigten angeschrien habe, er solle von der Mutter ablassen.