5.2. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, in der Zeit vom 1. Januar bis 4. Juni 2021 mehrfach seine Fürsorge- und Erziehungspflichten gegenüber seinen zur Tatzeit minderjährigen Kindern verletzt zu haben. Gegenüber der Tochter D. soll er seinen Fürsorgepflichten nicht nachgekommen sein, indem er ihr zusammengefasst bei mindestens zwei Gelegenheiten den Tod gewünscht habe und erklärt habe, dass sie für ihn gestoben sei. Weiter habe er sie mehrfach, mindestens bei drei Gelegenheiten, als «Schlampe» bezeichnet und habe ihr erklärt, dass er sie aus diesem Grund nicht mehr sehen wolle, nicht mehr ihr Vater sei und sie die ganze Familie kaputt mache.