B. hat aber in Bezug auf die durch den Vorfall verursachten Schmerzen vor Vorinstanz ausgeführt, dass ihre normale Stimme erst nach zwei Wochen wiedergekommen sei und sie aufgrund der Verletzung an der Lippe Schmerzen beim Schlucken sowie beim Trinken verspürt habe (vorinstanzliches Protokoll S. 8, act. 665). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte sie sodann aus, die Schmerzen am Hals und der Lippe hätten drei Tage angedauert, die Stimme habe vier Tage gebraucht, bis sie wiedergekommen sei (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 12). Sie habe die Lippe mit einer Creme behandeln müssen und Dafalgan gegen die Schmerzen genommen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 13 f.).