Andererseits bestätigte er hingegen, dass er B. mit dem Tod gedroht habe und führte dazu aus, dass es in der Familie liege, dass man streite und gewisse Dinge zueinander sage (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 43). Auf die Frage, ob es normal sei, sich während eines Streites mit dem Tod zu bedrohen, antwortete der Beschuldigte, er habe das gesagt, damit sie sich von ihm fernhalte und er sie nicht erneut schlagen müsse. Er habe die Drohung zwar nicht ernst gemeint, aber er habe damit bezwecken wollen, dass sie etwas Angst bekomme, so dass sie aufhöre (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 43 f.).