In den übrigen Anklagepunkten sprach es den Beschuldigten schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingen Freiheitsstrafe von 7 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 20.00, bei einer Probezeit von je 2 Jahren. Den mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 8. Juli 2020 für die Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 300.00, gewährt bedingte Vollzug widerrief es. Das Bezirksgericht Lenzburg ordnete ein Kontakt- und Rayonverbot für zwei Jahre an und verwies den Beschuldigten für die Dauer von 3 Jahren des Landes, wobei auf die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) verzichtet wurde.