1.2. Das Bezirksgericht Lenzburg stellte mit Urteil vom 16. Juni 2022 das Verfahren in Bezug auf den Vorwurf der Tätlichkeiten zufolge Rückzugs des Strafantrags von B. ein. Es sprach den Beschuldigten zudem vom Vorwurf der Drohung (Anklageziffer 2) und der Nötigung (Anklageziffer 6) frei. In den übrigen Anklagepunkten sprach es den Beschuldigten schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingen Freiheitsstrafe von 7 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 20.00, bei einer Probezeit von je 2 Jahren.