Gegenstand Einfache Körperverletzung, Nötigung, Drohung usw. -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 14. Februar 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen Delikten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt (Tätlichkeiten, mehrfache Drohung, mehrfache Nötigung, einfache Körperverletzung, alle zum Nachteil seiner Ehefrau B.) sowie wegen mehrfacher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.