7.2. Das Eintreten des Erfolgs, nämlich die durch das Herunterfallen der Fenster verursachte schwere körperliche Schädigung, war für den Beschuldigten vorhersehbar. Nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung war zu erwarten (gemäss Gutachten "vorhersehbar" [UA act. 92, Frage 12]), dass sich durch das Aufsetzen des - 22 -