226, Fragen 70 ff.; GA act. 45). Dass der Privatkläger über die Gefahr und das richtige Verhalten - im hier interessierenden Szenario (Flügelbock setzt auf dem Boden auf und wackelt) - instruiert worden wäre, hätte folglich vorausgesetzt, dass er diese Situation im Rahmen seiner praktischen Tätigkeit auf der Baustelle bereits erlebte. Der Privatkläger gab diesbezüglich an, noch nie erlebt zu haben, dass die Fenster noch einmal hätten angehoben werden müssen, weil sie nicht gerade gestanden seien (UA act. 247, Frage 61). Auf diese glaubhafte Aussage ist abzustellen, zumal der Beschuldigte schilderte, - 21 -