Es sei dem Privatkläger auch nie erklärt worden, dass sich ein Gurt lösen könne, wenn die Ladung vom Kranen abgesetzt werde. Der Privatkläger sei durch den Beschuldigten nicht instruiert worden, dass er die Gurte kontrollieren müsse, wenn die Ladung auf dem Boden aufgesetzt habe (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 7).