7.1.6. In einem nächsten Schritt ist zu überprüfen, ob der Privatkläger dahingehend instruiert wurde, dass durch das Aufsetzen des Flügelbocks die Gefahr bestand, dass (mindestens) eine Gurte aus der Führung rutschte, wodurch die Last beim Anheben aus dem Gleichgewicht geraten und kippen konnte, worauf dem Kranführer umgehend zu signalisieren gewesen wäre, das Anheben der Last zu stoppen (vgl. UA act. 14, Frage 9). Zur Beurteilung dieser Frage liegen die Aussagen des Privatklägers und des Beschuldigten vor, welche die Vorinstanz umfassend und korrekt dargelegt hat, womit vorab darauf verwiesen werden kann (vorinstanzliches Urteil, E. II. 4.2.4.3.).