Es müsse auch immer überprüft werden, ob die für die betreffende Tätigkeit vorgesehenen Personen geeignet seien, ob sie mit dem Arbeitsmittel sicher arbeiten könnten und ob sie die Instruktion richtig verstanden hätten. Es sei nicht zwingend notwendig, dass ein Arbeitgeber Schulungen durch eine Institution wie der SUVA durchführen lasse. Eine betriebsinterne Anweisung durch eine erfahrene Person sei ausreichend. Die SUVA-Lerneinheit Nr. 88801.d bilde eine angemessene Instruktion, wobei der Lerninhalt auf 10 einfach verständlichen Instruktionsblättern dargestellt werde und der Zeitbedarf mit 20 bis 30 Minuten angegeben werde (UA act. 111, Frage 2;