Das Obergericht ist davon überzeugt, dass der Flügelbock auf dem (unebenen [vgl. dazu auch die Aussage des Beschuldigten vor Obergericht: "Der Boden war nicht flach", Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 8]) Boden aufsetzte, wackelte, wieder angehoben wurde und sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in diesem Zustand eine der beiden Gurten aus der Führung löste, was dazu führte, dass der Flügelbock beim Anheben kippte, zumal dieses Szenario im Gutachten als "vorhersehbar" bezeichnet wird. Demgegenüber erscheint die Tatbestandsvariante, wonach ein Anhängen des Flügelbocks während des Transports oder ein unfachmännisches Anschlagen der Ware auf dem Lastwagen