Auf Nachfrage führte H._____ aus, nicht sicher zu sein, ob der Flügelbock auf dem Boden aufgesetzt habe oder nicht. Die Ladung habe auf jeden Fall gewackelt und sei dann wieder angehoben worden (UA act. 289, Frage 21). H._____ konnte nicht angeben, weshalb der Flügelbock nochmals angehoben wurde. Die Ladung sei heruntergekommen, wobei er nicht wisse, ob die Ladung am Boden gewesen sei oder nicht. Sie habe gewackelt. Er und der Privatkläger hätten dann "Stopp" gerufen und in diesem Moment beim Anheben habe es angefangen zu kippen.