4.2.5. H._____ gab im Rahmen seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 13. September 2019 zu Protokoll, sich als Schnupperarbeiter für die E._____ GmbH auf der Baustelle aufgehalten zu haben (UA act. 289, Frage 15). Seine Aufgabe habe darin bestanden, Fenster zu montieren und Fenster vom Kranführer entgegen- und abzunehmen (UA act. 289, Frage 17). Er habe zusammen mit dem Privatkläger unten am Boden gestanden. Der Kran habe die Fenster ganz langsam heruntergelassen. Kurz bevor der Flügelbock am Boden gestanden sei, hätten sie angefangen zu kippen. Er und der Privatkläger hätten sofort reagiert und "Stopp" gerufen.