mit 3 bis 4 Meter an (UA act. 267, Frage 30). Nach dem Unfall sei der Flügelbock wieder angehoben und nach rechts verschoben worden, da er noch über dem Privatkläger gehangen habe (UA act. 268, Fragen 42 und 43). Auf eine mögliche Ursache für den Unfall angesprochen, gab AA._____ an, dass die Fenster nicht richtig an der Palette befestigt gewesen seien. Sie seien nur mit Plastik umwickelt gewesen. Wie die Fenster "rausgekommen" seien, wisse er nicht (UA act. 268, Frage 44). Es sei unklar, wie die Fenster vom Flügelbock gekippt seien (UA act. 268, Frage 47). Ob der Grund für das Kippen des Flügelbocks ein Anhängen gewesen sei, habe er nicht sehen können (UA act. 269, Fragen 52 und 53).