_) hätten entschieden, nicht an dieser Stelle abzuladen, sondern hätten ca. 1 bis 2 Meter weiter auf eine andere Seite gewollt. Die Palette sei unten gewesen, sei aber nicht abgehängt worden. Die zwei Personen (Privatkläger und H._____) hätten dann gesagt, etwas weiter nach links oder rechts, was er nicht mehr genau wisse. Die Palette sei ca. 1 Meter oder 1.50 Meter in der Höhe gewesen und dann gekippt. Die Fenster seien gekippt, die Palette sei "geblieben" (UA act. 266, Frage 13). Den Transfer des Flügelbocks über die Gebäude habe er von seinem Standort nicht sehen können (UA act. 267, Frage 16). Er habe gesehen, wie der Flügelbock abgesetzt worden sei (UA act.