4.2.4. AA._____ gab anlässlich seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 13. Mai 2019 zu Protokoll, dass er seit Januar 2018 als Polier für die AE._____ AG (recte: K._____ AG) arbeite (UA act. 266, Fragen 11 und 12). Der Kranführer der K._____ AG (folglich J._____) habe die Fenster transportiert. J._____ sei auf dem Gerüst etwa 4 bis 5 Meter entfernt von ihm gestanden. Die zwei Personen bei der Abladestelle (folglich der Privatkläger und H._____) hätten gesagt: "abe mit Palette". Die zwei Personen (Privatkläger und H._____) hätten entschieden, nicht an dieser Stelle abzuladen, sondern hätten ca. 1 bis 2 Meter weiter auf eine andere Seite gewollt.