_, einem Polier der K._____ AG, auf einem Baugerüst (UA act. 266, Frage 13; UA act. 267, Fragen 28 und 32; UA act. 272). Während des Abladevorgangs des Flügelbocks intervenierten der Privatkläger und der bei ihm stehende H._____ bei J._____, worauf dieser den Flügelbock wieder anhob (UA act. 289, Frage 20; Berufung vom 5. September 2022, N. 15). Daraufhin drehte sich der Flügelbock und kippte, woraufhin die auf dem Flügelbock befestigten Fenster hinunterstürzten und (teilweise) den Privatkläger am Rücken trafen (UA act. 48 ff.; UA act. 53). Die obere Schrumpffolie war nicht gerissen, womit die Fenster nicht seitlich abrutschten, sondern erst - 10 -