Am 3. Juli 2018 kurz nach 13:00 Uhr ereignete sich auf einer Baustelle in [Ortschaft] ein Arbeitsunfall (UA act. 53 ff.), wodurch der Privatkläger u.a. eine Querschnittlähmung erlitt (GA OGer act. 67 f.). Der Mitbeschuldigte J._____, welcher zum Unfallzeitpunkt im Besitz eines gültigen Kranführerausweises Kat. B war (UA act. 54; Bild "IMG_2449.JPG", auf: CD "Fotos von Unfalltag 3.7.2018" nach UA act. 211) und für die K._____ AG als Kranführer arbeitete, hievte einen Flügelbock (mit acht durch Schrumpffolie fixierten Fenstern mit einem Gesamtgewicht von ca. 687 kg [UA act.