__ durchgeführten Einvernahmen anwesend war (UA act. 220 ff.; UA act. 241 ff.; UA act. 265 ff.; UA act. 275 ff; UA act. 287 ff.), die Befragung durch die Assistenz- Staatsanwältin aber zum damaligen Zeitpunkt und auch im erstinstanzlichen Verfahren in keiner Weise beanstandete. -8- 3.2. 3.2.1. Der Beschuldigte macht die Unverwertbarkeit verschiedener Einvernahmen geltend (Berufungsantwort, S. 2; GA act. 69 f.). Die Rügen sind aufgrund deren formellen Natur vorab zu behandeln.