3.6. Am 18. Dezember 2023 fand die Berufungsverhandlung vor Obergericht mit Befragung des Beschuldigten und des Mitbeschuldigten J._____ statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Dem Privatkläger wurde mit Verfügung der Verfahrensleiterin vom 8. September 2022 die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, womit sich der diesbezügliche Antrag des Privatklägers als gegenstandslos erweist (vgl. Berufung vom 5. September 2022, Verfahrensantrag).