2.3. Der Beschuldigte liess folgende Anträge stellen: "1. Es sei mein Mandant von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. Es sei auf die Zivilforderung nicht einzutreten; 3. Es seien die Kosten auf die Staatskasse zu nehmen und es sei mein Mandant in der Höhe seiner Anwaltskosten von CHF 15'700.70 (inkl. 7.7 % MwSt.) zu entschädigen." 2.4. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden fällte am 21. Juni 2022 das folgende Urteil: "1. Der Beschuldigte C._____ wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die beschlagnahmte Plastikfolie wird eingezogen und vernichtet.