Dem Beschuldigten war als ausgebildetem und erfahrenem Fenstermonteur bewusst, welche Gefahren mit dem Umgang von schweren Lasten drohen. Somit war es für den Beschuldigten vorhersehbar, dass eine nicht genügend geschulte Person, einerseits eine schwere Last nicht korrekt entgegennehmen und andererseits – bei auftauchenden Problemen – nicht angemessen reagieren würde, was folglich zu einem schweren Unfall führen kann, wie vorliegend eingetreten. Der Privatkläger macht eine Entschädigung im Umfang von CHF 15'777.75 und eine Genugtuung im Umfang von CHF 165'000.00 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 03.07.2018 geltend.