Hätte der Beschuldigte A._____ genügend bzgl. Einweisen und Anschlagen von Lasten – insbesondere von Flügelböcken zum Transport von Fenstern – geschult oder hätte er ihn dabei angemessen überwacht, wäre der Flügelbock mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht gekippt und hätte somit A._____ nicht verletzen können. Dem Beschuldigten war als ausgebildetem und erfahrenem Fenstermonteur bewusst, welche Gefahren mit dem Umgang von schweren Lasten drohen.