Insbesondere hätte er A._____ darauf hinweisen müssen, dass beide Gurten stets in den Führungshaken eingehängt sein müssen, damit der Flügelbock nicht kippt, wenn er mit dem Kran angehoben wird. Indem der Beschuldigte diese Instruktionen ungenügend gemacht hat, hat er seine Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber verletzt.