Demnach war der Beschuldigte als Geschäftsführer der E._____ GmbH und Vorgesetzter von A._____ für dessen Instruktion im korrekten und sicheren Anschlagen von Lasten verantwortlich. Die erforderlichen spezifischen Kenntnisse hatte er in den Schulungen bei der I._____ AG erworben. Er hätte A._____ zeigen müssen, wie die Flügelböcke mit den Fenstern der I._____ AG richtig angeschlagen werden. Insbesondere hätte er A._____ darauf hinweisen müssen, dass beide Gurten stets in den Führungshaken eingehängt sein müssen, damit der Flügelbock nicht kippt, wenn er mit dem Kran angehoben wird.