___ (separate Anklage), Kranführer der K._____ AG, auf die andere Seite der Baustelle hieven, wo A._____, im Auftrag des Beschuldigten, die Fenster entgegennehmen sollte. A._____ hatte H._____ neben sich, der nach dem Absetzen der Fenster helfen sollte, die Fenster an den richtigen Ort zu bringen, damit sie dort montiert werden können. Der Kranführer, J._____, befand sich in der Folge am 03.07.2018 um ca. 13:21 Uhr auf der ersten Etage des Baugerüsts und manövrierte von da den Flügelbock mit den Fenstern zur vorgesehenen Abladestelle, die sich ca. 3 Meter unterhalb von ihm, in Sichtweite, auf einem grob planierten Grund befand.