Am 03.07.2018 war der Beschuldigte als Geschäftsführer der E._____ GmbH und Vorgesetzter von A._____ und G._____ sowie dem Schnuppermitarbeiter H._____, auf der Baustelle in [Ortschaft], um dort die von der I._____ AG gelieferten Fenster zu montieren. Bereits am Vormittag des 03.07.2018 luden der Beschuldigte und seine Mitarbeiter Fenster der I._____ AG ab und montierten diese auf der Baustelle. Nach der Mittagspause, um ca. 13:15 Uhr befestigte der Beschuldigte zusammen mit dem Transporteur der Fenster, AD._____, eine weitere Ladung von Fenstern am Kran und liess diese durch J._____ (separate Anklage), Kranführer der K.__