Eine – wie hier vorliegend – hohe Anzahl an Tagessätzen kann zudem zu einer Senkung der Tagessatzhöhe führen, gerade auch bei Tätern mit tiefen und mittleren Einkommen (DOLGE, in: Basler Kommentar, Strafrecht I, 4. Aufl. 2019, N 85 zu Art. 34 StGB). Da im konkreten Fall 120 Tagessätze ausgesprochen werden, erscheint zusätzlich eine Reduktion um weitere 20% angezeigt (BGE 134 IV 60 E. 6.5.2). Die Tagessatzhöhe ist somit auf Fr. 80.00 festzusetzen.