92, Frage 12]), dass sich durch das Aufsetzen des Flügelbocks (mindestens) ein Haken aus der Führung löste, was ohne korrekte Anweisung des Einweisers dazu führte, dass der Flügelbock beim Anheben kippte und die darauf befindliche Ladung herunterfiel. Zudem musste damit gerechnet werden, dass der Privatkläger eine besonders schwere körperliche Schädigung davonträgt, wenn eine Fensterladung mit einem Gesamtgewicht von ca. 687 kg auf diesen hinunterfällt. Es liegen keine aussergewöhnlichen Umstände wie bspw. ein Mitverschulden des Unfallopfers vor, aufgrund derer die Adäquanz zu verneinen wäre.