Selbst wenn H._____ den Privatkläger dahingehend instruierte, war diesem dadurch nicht klar, dass das Aufsetzen des Flügelbocks zu einer Entlastung der Gurte führt und so ein Haken aus der Führung rutschen und der Flügelbock kippen könnte. Entsprechend war dem Privatkläger nicht bekannt, dass er sich beim Aufsetzen des Flügelbocks auf diesen Umstand achten musste und wie er sich beim Eintreten dieses Szenarios zu verhalten hatte. Vor Obergericht gab der Mitbeschuldigte H._____ an, den Privatkläger nicht über diese Gefahrensituation informiert zu haben (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 7).