an, dass diese in seiner eigenen Schulung thematisiert worden sei. Wenn die Last kippe, müsse die erste Reaktion weglaufen sein. Man könne das nicht aufhalten, es sei zu schwer. Man stehe natürlich nicht unter die Last, solange diese in der Höhe sei (UA act. 230, Frage 98). Er habe diese Informationen an den Privatkläger weitergegeben, es sei nicht kompliziert (UA act. 230, Frage 99). Selbst wenn H._____ den Privatkläger dahingehend instruierte, war diesem dadurch nicht klar, dass das Aufsetzen des Flügelbocks zu einer Entlastung der Gurte führt und so ein Haken aus der Führung rutschen und der Flügelbock kippen könnte.