GA act. 39). Dass der Privatkläger über die Gefahr und das richtige Verhalten - im hier interessierenden Szenario (Flügelbock setzt auf dem Boden auf und wackelt) - instruiert worden wäre, hätte folglich vorausgesetzt, dass er diese Situation im Rahmen seiner praktischen Tätigkeit auf der Baustelle bereits erlebte. Der Privatkläger gab - 20 -