7.1.3. Gemäss den obigen Ausführungen (E. 4.3.4.) steht fest, dass der Flügelbock mit den Fenstern kippte, weil mindestens eine Gurte beim Flügelbock aus der dafür vorgesehenen Hakenvorrichtung rutschte, nachdem der Flügelbock durch den Beschuldigten kurz aufgesetzt und wieder angehoben wurde. Der Taterfolg realisierte sich durch das Absetzen des Flügelbocks auf dem Boden, was in der Folge zur Instabilität und zum Kippen der Last geführt hat. Gemäss Anklage sind Personen, die Lasten anschlagen, zu dieser Arbeit anzuleiten.