vorliegenden Fall in Würdigung der Aussagen der beteiligten Personen und der konkreten Situation, wie erwähnt, als ausgeschlossen. 4.3.5. Aufgrund des Gesagten erübrigt sich die vom Privatkläger beantragte Befragung von AA._____ oder eines Sicherheitsbeauftragten der E._____ AG, ob ein Transport eines Flügelbocks mit einem Kran über ein Haus hinweg möglich sei, ohne zu kippen (Berufung vom 5. September 2022, N. 20). Zu dieser Frage liegen schlüssige Gutachten vor, womit die beantragte Befragung zu keinen neuen Erkenntnissen führen würde. - 15 -